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Anmeldung
+++ Freitag 24.02.2012, 20:00 Uhr EINHEIT-ARENA +++ HC Einheit II gegen Germania Zwenkau +++




Hausordnung

1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für die gesamte Anlage der EINHEIT-ARENA, einschließlich der Wege- und Freiflächen.
 

1. Diese Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen.
2. Mit dem Betreten der Anlage erkennt der Besucher diese Hausordnung ausdrücklich als verbindlich an.


2. Ausübung des Hausrecht


1. Dem Betreiber steht das alleinige Hausrecht zu. Während der Veranstaltungen wird das Hausrecht durch den Betreiber und oder den vom
    Betreiber beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt.
2. Das Hausrecht des Veranstalters im Sinne des Versammlungsgesetzes bleibt unberührt.

3. Zutritt von Besuchern zu den Veranstaltungen


1. Der Zugang zu den Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Jeder Besucher muss während des Besuchs
    der Veranstaltung seine Eintrittskarte mit sich führen, auf Verlangen des Personals des Veranstalters oder Betreibers vorzeigen und
    gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen.
2. Besucher, die ohne gültige Eintrittskarte auf dem Veranstaltungsgelände angetroffen werden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen
    werden.
3. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes, es sei denn dem Besucher wurde für den Wiedereintritt in
    die EINHEIT-ARENA eine entsprechende Pausenkarte ausgehändigt.
4. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher und Nutzer, sowie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu
    durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände
    mitführen oder dass gegen sie ein örtliches oder bundesweites Stadion-oder Hallenverbot ausgesprochen wurde.
5. Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-
    oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen,
    und gegebenenfalls den Zutritt verweigern.
6. Verweigert der Besucher und oder Nutzer die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so wird er nicht zu der Veranstaltung zugelassen
    oder von ihr ausgeschlossen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird.
7. Besucher im Rollstuhl dürfen sich nur auf den für Rollstühle vorgesehenen Plätzen in den vorgesehenen Blöcke in der EINHEIT-ARENA stellen.
    Andere Plätze sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich und stehen daher nicht zur Verfügung.

4. Verweigerung des Zutritts


1. Besucher und oder Nutzer, die
     • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
     • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalt bereit sind,
     • bei denen ein örtliches oder bundesweites Stadion- oder Hallenverbot vorliegt,
     • erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören
     • oder verbotene Gegenstände mit sich führen
    werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen bzw. von diesen ausgeschlossen.
2. Besuchern und Nutzern kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung (z. B. wegen
    Überfüllung) dem Zutritt entgegenstehen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird.

5. Verbotene Gegenstände


1. Es ist den Besuchern und Nutzern verboten, folgende Gegenstände mit sich zu führen:
     • Haft- und Klebemittelbehältnisse bei der Ausübung von Ballsportarten,
     • Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können;
     • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase,
       ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen;
     • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.; Fackeln, Stangen, Stöcke
       (ausgenommen für Gehbehinderte) etc.;
     • Laserpointer;
     • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen
       Meinungskundgabe dienen;
     • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
     • Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1,80 m oder deren Durchmesser größer ist als 2 cm;
     • großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen;
     • Drogen;
     • jegliche Lebensmittel (Speisen und Getränke). Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines
       ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung
       von Babys und Kleinkindern;
     • Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden.
2. Schirme, sperrige Taschen, große Rucksäcke u. ä. dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden, sondern sind beim Ordnungsdienst abzugeben.
3. Besucher und oder Nutzer, die verbotene Gegenstände mit sich führen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen wird ein Hausverbot verhängt.

6. Verhaltenskodex


1. Jeder Besucher und oder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jedermann hat den Anordnungen des Personals oder Ordnungsdienstes, insbesondere der Polizei und der Feuerwehr und des Hallensprechers Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom Ordnungsdienst oder von der Polizei aus der EINHEIT-ARENA verwiesen.
2. Die Besucher und oder Nutzer haben die ihnen zugewiesenen Plätze einzunehmen. Die Besucher und oder Nutzer dürfen auf dem Weg dorthin ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge benutzen. Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher und oder Nutzer verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei andere, ggf. auch in anderen Blöcken und Bereichen gelegene Plätze als geplant oder gewünscht, einzunehmen.
3. In der EINHEIT-ARENA und auf dem dazugehörigen Gelände gefundenen Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben.
4. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies dem Betreiber oder dem Ordnungsdienst unverzüglich mitzuteilen.
5. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

7. Verbotene Verhaltensweisen


Es ist in der EINHEIT-ARENA nicht gestattet,
     • zu rauchen. Grundsätzlich ist das Rauchen streng verboten,
     • Haft- oder Klebemittel, wie z.B. Harz zu verwenden,
     • mit Straßenschuhen den Hallenkunststoffboden zu betreten,
     • mit ungeeigneten Sportschuhen, insbesondere mit dunklen Sohlen, den Hallenkunststoffboden zu betreten,
     • in störender Weise in den Ablauf der Veranstaltungen einzugreifen,
     • die Veranstaltung durch den Betrieb von Mobiltelefonen zu stören,
     • ohne Einwilligung des Betreibers Flugblätter oder Werbematerial zu verteilen oder Waren zum Kauf anzubieten,
     • strafbare oder ordnungswidrige Handlungen zu begehen,
     • mit extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Parolen oder Gesten seine Meinung kundzugeben,
     • Absperrungen zu übersteigen oder für Besucher nicht zugelassene Bereiche zu betreten,
     • verbotene Gegenstände zu verwenden oder mit Gegenständen zu werfen,
     • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die EINHEIT-ARENA in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen,
     • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände anzubrennen,
     • bauliche Anlagen oder die Einrichtung der EINEHIT-ARENA durch Bemalung oder in anderer Weise zu beschädigen oder zu verunreinigen.
2. Das Mitbringen und Gebrauchen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto- und Filmkameras ist nicht gestattet, mit Ausnahme bei Heimspielen der EINHEIT-FÜCHSE zu privaten Zwecken. Der Betreiber kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers einziehen.
3. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf und der Verkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
4. Das Verteilen von Flugblättern und ähnlichem Werbematerial sowie der Verkauf von Waren ist verboten und kann im Einzelfall vom Betreiber erlaubt werden.
5. Dem Betreiber obliegt das alleinige Recht in der EINHEIT-ARENA und dem dazugehörigen Gelände, Fanartikel, Speisen und Getränke zu verkaufen oder dieses Recht an Dritte weiterzugeben.
6. Im Einvernehmen mit der Stadt Plauen und der Polizei kann einzelnen Besuchern der EINHEIT-ARENA gestattet werden, größere als in § 5 Ziffer (1) genannte Fahnen, Transparentstangen sowie großflächige Spruchbänder mit sich zu führen.
7. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher und oder Nutzer auf dem Gelände der EINHEIT-ARENA Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Betreiber berechtigt, den Besucher und oder Nutzer von der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls Strafantrag zu stellen. Macht der Betreiber von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

8. Durchsetzung der Hausordnung


1. Verstößt ein Besucher und oder Nutzer schwerwiegend gegen die Vorschriften der Hausordnung, so wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen oder die Veranstaltung abgebrochen und gegebenenfalls ein Hausverbot verhängt. Außerdem kann der Veranstalter Daten zur Person des Besuchers und oder Nutzers erheben und an die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden weitergeben.
2. Das Recht des Veranstalters und des Betreibers, von dem Besucher und oder Nutzer Schadensersatz zu verlangen, bleibt ausdrücklich unberührt.

9. Sonstiges


1. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.
2. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die bei von ihm nicht selbst organisierten Veranstaltungen entstehen und die trotz Erfüllung der ihm obliegenden Verkehrssicherungs- und sonstigen Pflichten entstanden.
3. Bei Fernsehaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials einverstanden.
4. Für Diebstähle wird nicht gehaftet.
5. Auf die Bestimmungen des Versammlungs- und Jugendrechts wird besonders verwiesen.


10. Haftungsausschluss
Das Betreten der EINHEIT-ARENA erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die EINHEIT-ARENA nicht. gezeichnet Geschäftsführender Vorstand



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